Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein eigenständiges gerichtliches Verfahren, das ausschließlich der Sicherung von Beweisen durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen dient.

Das Verfahren ist zulässig, wenn

  • entweder die Gefahr besteht, dass die Beweiserhebung später erschwert oder unmöglich wird,
  • oder wenn zu erwarten ist, dass durch die Beweiserhebung ein weiterer Rechtsstreit zwischen den Parteien entbehrlich wird.

Vorteile des selbständigen Beweisverfahrens

Besteht die Gefahr, dass bestimmte Behauptungen (z. B. das Bestehen von Mängeln) zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr sicher festzustellen ist, so kann durch das selbständige Beweisverfahren kurzfristig und ohne die oftmals langwierigen Formalien eines normalen Rechtsstreits der Beweis erhoben werden. Das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens steht einer Beweiserhebung im Rahmen eines normalen Klageverfahrens gleich.

Oft streiten die Parteien darüber, ob ein bestimmter Zustand (z. B. ein Mangel) gegeben ist, wie der Zustand entstanden ist (z. B. ob ein bestimmtes Ereignis dafür Ursache ist) bzw. welche Kosten beispielsweise die Beseitigung eines Mangels erfordert. Können diese Fragen für beide Parteien verbindlich geklärt werden, so wird ein weiterer Rechtsstreit in vielen Fällen entbehrlich. Sollte wider Erwarten nach der Beweiserhebung keine Einigung zu erzielen sein, kann in einem folgenden Rechtsstreit das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens verwendet werden, das Gericht muß dann also nicht nochmals Beweis erheben.

Gerade im Bereich des Baurechts ist ein selbständiges Beweisverfahren in vielen Fällen die erste Wahl, weil hierdurch komplexe technische Sachverhalte überhaupt erst aufgeklärt und anfallende Kosten der Mangelbeseitigung ermittelt werden können. In vielen Fällen wird erst mit dem Ergebnis des Beweisverfahrens die weitere Auseinandersetzung kalkulierbar.

Gegenstand und Ablauf des Beweisverfahrens

Das selbständige Beweisverfahren wird durch einen Antrag bei dem zuständigen Gericht eingeleitet. Das Gericht erlässt – nachdem die Gegenpartei von dem Antrag informiert wurde und Gelegenheit zur Stellungnahme hatte – einen Beweisbeschluss, in dem ein Sachverständiger benannt und zugleich festgelegt wird, was genau der Sachverständige prüfen soll.

Neben der Frage, ob überhaupt ein bestimmter Zustand (z. B. ein Baumangel) gegeben ist, werden vom Sachverständigen auch dessen Ursache und die voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung ermittelt

Empfehlung vom Rechtsanwalt

Gerade im Baurecht entscheidet die richtige Vorgehensweise oft über Erfolg oder Misserfolg.

Ich kann anhand der bekannten Fakten beurteilen, ob in Ihrem Fall die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens sinnvoll ist, berate Sie zu den Chancen und sorge dafür, dass im Verfahren vom Sachverständigen die entscheidenden Fragen beantwortet und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.