Ihr Recht rund um Bauen und Immobilien
Sie wollen bauen oder beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen/verkaufen? Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Bauvertrag oder Kaufvertrag? Sind Sie Beteiligter eines Zwangsversteigerungsverfahren oder streiten Sie um Ansprüche aus einem Makler- oder Architektenvertrag? In jedem Falle geht es stets um viel - und Fehler bzw. falsche Entscheidungen können gravierende Folgen haben, insbesondere finanziell.
Auf der Grundlage höchster fachspezifischer Kompetenz, des oft auch erforderlichen technischen Verständnisses und mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Baurecht und Immobilienrecht stehe ich Ihnen als Partner zur Seite. Ich berate Sie bereits beim Abschluss entsprechender Verträge und sorge dafür, dass Sie optimal vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind. Kommt es zum Streit, vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie vor Gericht und sorge dafür, dass Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Baurecht/Werkvertragsrecht
Bei der Realisierung eines Bauvorhabens begegnen Handwerker und Bauherren einer Fülle von Regeln und Vorschriften. Dies gilt schon beim Abschluss eines Bauvertrages, erst recht aber, wenn auf der Baustelle Probleme auftreten. Für den baurechtlichen Laien ist es allerdings fast unmöglich, sich in den Details des Baurechts zurecht zu finden. Dabei passieren schnell Fehler bzw. Versäumnisse mit zum Teil gravierenden Folgen, die sich durch frühzeitige fachkundige Rechtsberatung leicht vermeiden lassen.
- Bauvertrag – Werkvertrag – VOB
- Abnahme von Bau- & Werkleistung
- Mängelhaftung beim Bauvertrag/Werkvertrag
- Selbständiges Beweisverfahren
- Prüfung von Bauverträgen
Grundstücksrecht
Immobilien gehören zu den wichtigsten Vermögenswerten. Ganz gleich, ob es sich dabei um eine Wohnung, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, ein Gewerbegebäude oder ein Grundstück handelt, aus Sicht des Gesetzgebers geht es stets um Rechte an einem Grundstück. Vor allem geht es regelmäßig um viel Geld - und das Gelingen eines Geschäfts hat oft existenzielle Bedeutung. Frühzeitige fachkundige Rechtsberatung, am besten schon vor dem Abschluss von Verträgen, insbesondere aber im Streitfall, sorgt dafür, dass Risiken minimiert und bestehende Recht durchgesetzt werden können.
- Kauf/Verkauf von Immobilien
- Übergabe/Mängelhaftung beim Immobilienkauf
- Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung
Die Vollstreckung von Forderungen in Immobilienvermögen erfolgt durch Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung. Auch die Auseinandersetzung unter mehreren Miteigentümern kann durch Zwangsversteigerung herbeigeführt werden, wenn Uneinigkeit über Verwertung/Verkauf einer gemeinsamen Immobilie besteht.
Während dem Eigentümer einer Immobilie im Falle eines Zwangsversteigerungsverfahren oder Zwangsverwaltungsverfahren der Verlust der Immobilie – ggf. sogar erheblich unter dem tatsächlichen Wert – droht, wenn er nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, besteht für den Gläubiger von Forderungen die Gefahr, im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung seine Ansprüche nicht in dem möglichen Umfang realisieren zu können, wenn er versäumt, im Verlauf des Verfahrens die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Erwerber einer zu versteigernden Immobilie schließlich kann sich vielfältigen Problemen ausgesetzt sehen, z. B. wenn an dem ersteigerten Objekt bestehen gebliebene Rechte geltend gemacht werden oder ein Mieter oder der vormalige Eigentümer nicht zur Herausgabe bereit ist.