Die Erbfolge regeln
Wer erbt, ist gesetzlich geregelt. Jedoch bietet das Erbrecht eine Fülle von Möglichkeiten, die Erbfolge nach Ihrem Tod abweichend von den gesetzlichen Regeln zu bestimmen. Was auf den ersten Blick einfach erscheinen mag, birgt in der Praxis jedoch einige Tücken. So manches Testament erweist sich später als ungültig und damit wirkungslos, oder enthält Anordnungen, die für unnötigen Streit zwischen den Erben oder anderen Berechtigten sorgen.
Ich berate Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Erbfolge zu regeln. Ich analysiere Ihre Vorstellungen und erarbeite gemeinsam mit Ihnen die dazu passende Lösung, z. B. in Form einer vorweggenommenen Erbfolge, und natürlich in Form eines Testaments, das die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen regelt und späteren Streit zwischen den Erben vermeidet.
Nach Eintritt des Erbfalls
Ist ein Angehöriger verstorben, kommen zur Trauer über den Verlust eines Menschen viele Fragen, was nun zu veranlassen ist. Unkenntnis und falsche Vorstellungen führen dabei oft zum Streit zwischen Miterben und anderen Berechtigten, der bei frühzeitiger rechtlicher Beratung leicht hätte vermieden werden können.
Ich berate Sie als Erbe, Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer über Ihre Rechte und ggf. Pflichten, unterstütze Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, und setze Ihre Ansprüche durch, wenn Streit zwischen den Berechtigten besteht.