Mietrecht für Wohnraum und Gewerbe
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter regelt der Mietrecht – und gibt in Verbindung mit dem Mietvertrag auf verschiedenste Weise Anlass zu Streit zwischen den Vertragsparteien.
Ob Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages haben, es um die Beendigung bzw. Kündigung eines Mietverhältnisses geht oder aus anderen Gründen Streit zwischen Mieter und Vermieter entstanden ist – ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung im Mietrecht kompetent zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.
Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter.
- Wohnraum-Mietverträge
- Gewerbe-Mietverträge
- Wirksame Kündigung von Mietverträgen
- Mängel der Mietsache
- Abrechnung der Betriebskosten
- Räumungsklage
- Mieterhöhung Wohnraummiete
- Mieterhöhung Gewerbemiete
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Bei einer Eigentumswohnung besteht alleiniges Eigentum nur an bestimmten, als Sondereigentum bezeichneten Räumen eines Gebäudes, während das Gebäude selbst wie auch das zugehörige Grundstück Teil eines gemeinschaftlichen Eigentums sind, an dem mehrere verschiedene Miteigentümer gleichermaßen Rechte haben.
Gesetzliche Grundlage dieser grundstücksrechtlichen Sonderform ist das Wohnungseigentumsgesetz – kurz WEG. Geregelt sind die Begründung von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Miteigentümer, die wirtschaftlichen Grundlagen, die Verwaltung und Beschlussfassung über gemeinsame Angelegenheiten sowie besondere verfahrensrechtliche Vorschriften für Rechtsstreitigkeiten.
Ich vertrete sowohl Eigentümergemeinschaften, einzelne Miteigentümer und Verwalter in allen rechtlichen Belangen rund um das Wohnungseigentum. Aufgrund meines Fachwissens und langjähriger Erfahrung weiß ich, was im Einzelfall zu beachten ist, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich durchzusetzen.