Neue Regeln, höhere Bußen

Am Dienstag, den 28. April 2020, tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Danach müssen Autofahrer bei Verkehrsverstößen nicht nur mit deutlich höheren Bußen, sondern auch bereits bei geringeren Verstößen mit einem Fahrverbot und Punkten im Fahreignungsregister (FAER) rechnen.

Autofahrer sollen mehr Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nehmen, außerdem sollen Carsharing und Elektroautos Vorteile bekommen. Wer dagegen zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder andere behindert, muss sich auf härtere Strafen gefasst machen. Und auch für Radfahrer werden Verstöße zum Teil teurer.

Strengere Regeln für zu schnelles Fahren

  • Innerorts genügt von nun an bereits eine Geschwindigkeit von 21 km/h mehr als zulässig, damit ein Fahrverbot von einem Monat verhängt wird – neben einem Bußgeld von 80 EUR sowie einem Punkt im FAER. Außerorts wird ein Fahrverbot von einem Monat nun bereits bei einer Geschwindkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt – und zwar, anders als bisher, bereits beim ersten Verstoß. Zuvor wurde ein Fahrverbot erst bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts fällig.
  • Teurer wird zu schnelles Fahren ebenfalls. Innerorts und außerorts verdoppeln sich für geringere Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die bisherigen Bußgelder: Bei einer Überschreitung bis 10 km/h werden nun innerorts 30 EUR / außerorts 20 EUR fällig, bei einer Überschreitung bis 15 km/h sind es innerorts 50 EUR / außerorts 40 EUR, bei einer Überschreitung bis 20 km/h beträgt das Bußgeld innerorts 70 EUR / außerorts 60 EUR.

Regeln zum Schutz von Radfahrern

  • Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen, also aufgemalten Radwegen auf der Straße, ist nun verboten. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 55 EUR fällig, in schweren Fällen sogar bis 100 EUR sowie ein Punkt im FAER. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt.
  • In Straßen mit einem Radweg ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Ohne Radweg sind es wie bisher fünf Meter.
  • Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war lediglich ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben.
  • LKW über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70 EUR und einem Punkt im FAER geahndet.

Rettungsgasse, Überholverbot nur für Autos

  • Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun ebenso bestraft, wie die Nichtbildung einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge. Neben einem Bußgeld zwischen 200 EUR und 320 EUR werden einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im FAER fällig.
  • Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet.

Höhere Bußgelder auch für Falschparker

  • Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 EUR. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer: bis 100 EUR und zusätzlich ein Punkt im FAER.
  • Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt wird ein Bußgeld von 55 EUR fällig. Kommt es im Zusammenhang mit dem Verstoß zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld bis zu 100 EUR, zusätzlich wird ein Punkt im FAER eingetragen.
  • Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte wird künftig mit 55 EUR geahndet, bisher waren es 35 Euro.
  • Für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden die Geldbußen von 15 Euro auf 35 Euro angehoben. Tritt eine Behinderung hinzu, werden 55 Euro (statt bisher 35 Euro) fällig.
  • Auch Parken im Halteverbot wird teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an, mit Behinderung anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 Euro werden - statt wie bisher 35 Euro.
  • Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 EUR geahndet (bisher 10 Euro), und können je nach Dauer bis 40 EUR (statt 30 Euro) kosten. Allgemein das Halteverbot zu missachten kann mit 20 EUR statt 10 Euro geahndet werden, im Falle einer Behinderung werden es 35 EUR statt 15 EUR.

Weitere Bußgeld-Erhöhungen

  • Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche Strafe sich von 70 auf 140 Euro, zusätzlich zum Punkt droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot.
  • Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden - 40 statt 20 Euro sind möglich, mit Sachbeschädigung 50 statt 25 Euro.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 Euro mit 55 Euro geahndet - je nach Schwere des Falls können es auch 100 Euro werden statt wie bisher 25.
  • „Auto-Posing“ heißt es, wenn man unnötig hin- und herfährt und dabei Menschen mit Lärm und Abgas belästigt. Die Geldbuße dafür wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Für Radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem Bürgersteig zu fahren: Es fallen 25 statt 15 Euro an, mit Gefährdung 35 statt 25.
  • Einfahrverbote für bestimmte Gewichtsklassen und Fahrzeugtypen oder alle Fahrzeuge - also den weißen Querstrich auf rotem Grund - zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 Euro.

Was sich sonst noch ändert

  • Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Möglich wird auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.
  • Zusätzlich zu Fahrradstraßen werden ganze Fahrradzonen ermöglicht, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.
  • Es neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe kann solche gemeinsam genutzten Autos kennzeichnen.
  • Ein neues Symbol kann Parkplätze und Ladeflächen für Lastenräder kennzeichnen.
  • Zudem wird klargestellt, dass gesonderte Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden können. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten.