Der Bußgeldkatalog:
Abbiegen – Wenden – Rückwärtsfahren

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Verstoß Regelsatz
in Euro
Punkte
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Beachtung des nachfolgendes Verkehrs 10,-  
mit Gefährdung 30,-  
mit Sachbeschädigung 35,-  
Abbiegen ohne entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen 20,-  
mit Gefährdung 70,- 1
mit Sachbeschädigung 85,- 1
Beim Abbiegen in ein Grundstück oder Wenden oder Rückwärtsfahren    
mit Gefährdung 80,- 1
mit Sachbeschädigung 100,- 1
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs    
mit Behinderung 20,-  
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen 10,-  
mit Gefährdung 70,- 1
mit Sachbeschädigung 85,- 1
In einem Tunnel gewendet 60,- 1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- 1
dabei Kfz gefährdet 100,- 1
dabei Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert 100,- 1
letztere gefährdet 150,- 1